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Bericht über Vaterschaftstests in dem medizinischen Fachportal DocCheck® News
Vaterschaftstest: Klarheit ohne Haareraufen
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Abstammungsgutachten können nur dann entsprechend den Richtlinien (FamRZ 2002, 1159) der Bundesärztekammer (BÄK) und des Robert Koch-Institutes (RKI) erstellt werden, wenn die Sachverständigen ein Qualitätsmanagement-system entsprechend der Punkte 3.4 und 4 dieser Richtlinien etabliert und erfolgreich nachgewiesen haben.
Die Feststellung dieser zu prüfenden wissenschaftlichen und praktischen Qualifikation der Sach-verständigen obliegt einer Kommission (KFQA) unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.V. im Einvernehmen mit der
- Deutschen Gesellschaft für Humangenetik
- Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
- Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie
- Deutschen Gesellschaft für Immungenetik
- Arbeitsgemeinschaft für Gendiagnostik e.V.