Das Vaterschaftsgutachten

Durch ein Vaterschaftsgutachten (= Vaterschaftstest = Abstammungsgutachten) kann die Frage nach der Vaterschaft immer eindeutig beantwortet werden. Von den als Vater vor Gericht angegebenen Männern wird jeder dritte Mann ausgeschlossen !

Es werden Erbmerkmale untersucht, die direkt an der menschlichen Erbsubstanz, der DNA, erfasst werden. Diese DNA-Merkmale sind von höchstem Informationswert und können durch zwei verschiedene Nachweisverfahren, die SLS (Single-Locus-Sonden) und STR (Short-Tandem-Repeat)-Analyse untersucht werden. Jedes Kind erbt 50% seiner Merkmale von seiner Mutter und 50% von seinem Vater. Durch die Untersuchung von Mutter, Kind und fraglichem Vater wird festgestellt, welche Merkmale das Kind von seiner Mutter und welche es von seinem Vater geerbt haben muss.

Untersuchungsdauer

Die Analysen im Labor dauern 3 bis 8 Arbeitstage. Insgesamt vergehen mit statistischer Auswertung und schriftlichem Gutachten ca. 10 Arbeitstage nach Probeneingang.

Proben - Alter der Kinder

Bei allen zu untersuchenden Personen - Säuglinge / Kleinkinder / Kinder / Erwachsene - werden immer Mundschleimhautabstriche zur DNA-Analyse verwendet. Für Neugeborene bieten wir den werdenden Müttern die schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut direkt bei der Geburt an. Hierdurch ist eine sofortige Analyse oder eine Konservierung der DNA-Probe für ein optionales späteres Abstammungsgutachten jederzeit möglich.  
In Sonderfällen (z.B. zu untersuchende Person verstorben) können auch weitere Probenarten, wie Haarwurzelzellen, histologische Präparate, Gewebe usw. von uns analysiert werden.

Da in unserem Labor nur noch DNA-Merkmale untersucht werden, kann die entsprechende Probe bei Kindern sofort nach der Geburt entnommen werden.

Wer ist nicht der Vater ?

Fehlen dem untersuchten Mann 4 und mehr DNA-Merkmale, die das Kind von seinem Vater geerbt haben muss, so ist er entsprechend den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostikkommission (GEKO)  und des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Juli 2012 mit Sicherheit als Vater des Kindes auszuschliessen. Dieser Ausschluss ist eine Tatsache und unterliegt deshalb keiner Wahrscheinlichkeit.

Vaterschaftstest

Falsche "Nicht-Väter"

Fehlen dem untersuchten Mann väterliche DNA-Merkmale, kann es sich auch um Mutationen (Veränderungen der DNA-Merkmale) handeln. Diese Mutationen sind bei DNA-Merkmalen relativ häufig, können Vaterschaftsausschlüsse vortäuschen und somit zu Fehlgutachten führen. Sie müssen deshalb immer durch zusätzliche Untersuchungen überprüft und statistisch ausgewertet werden.

Wer ist der Vater ?

Besitzt der Mann alle väterlichen DNA-Merkmale, kommt er als Vater in Betracht. In diesen Fällen wird die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft berechnet. Diese muss entsprechend den Richtlinien (s.o.) mindestens 99,99 % betragen.

Vaterschaftstest

Defizienzfälle

Stehen Proben der Mutter oder des möglichen Vaters nicht zur Verfügung, kann durch die Untersuchung von Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister) die Abstammung bzw. die Verwandtschaft trotzdem eindeutig geklärt werden. Hierfür ist ein erweiterter Untersuchungsumfang nötig. Ist die Mutter, der mögliche Vater oder eine andere zu untersuchende Person verstorben, sollte rechtzeitig Blut und Gewebe entnommen werden. Ebenso können histologische Präparate von uns untersucht werden.

Defizienz

Internationale Fälle

Für die zuständigen Behörden (Gerichte und Jugendämter) versuchen wir mit der zu untersuchenden Person mittels unserer ausländischen Kollegen oder unserer Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Ist die Person nicht freiwillig zur Probenentnahme bereit, muss das Gericht ein Rechtshilfeersuchen an das entsprechende Justizministerium einleiten.
Sind die entsprechenden Personen nicht erreichbar, so ist zu verfahren wie bei Defizienzfällen. 
Auch in Fällen der Familienzusammenführung kann in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen eine verlässliche Begutachtung erfolgen. 

 

Kosten

Alle IHA Abstammungsgutachten erfüllen das Gen-Diagnostik-Gesetz (GenDG), die neuen Richtlinien (GEKO, RKI) von 2012, unterliegen der laufenden externen Qualitätskontrolle der DGAB und werden von qualifizierten und geprüften Fachabstammungsgutachtern erstellt.

 

 


   

Zzgl. Kosten für die Probenentnahme, Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand sowie die MwSt.

 

Qualifikation

Entsprechend den aktuellen Richtlinien der GEKO (Gendiagnostikkommission) vom Juli 2012 und des Robert-Koch-Instituts verfügen wir sowohl über den wissenschaftlichen Fachtitel, der die fachliche und wissenschaftliche Qualifikation der Sachverständigen bescheinigt, als auch - dem Gendiagnostikgesetz entsprechend - die zur Erstellung von Abstammungsgutachten obligate Akkreditierung des Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005.

Hiermit wird die praktische und methodenspezifische Kompetenz des zugehörigen Labors bescheinigt. Zweimal pro Jahr wird diese geprüfte Qualität durch die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsgutachten (DGAB) kontrolliert.

Die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) verleiht den Titel Fachabstammungsgutachter/-in (www.kfqa.de) nach erfolgreicher Prüfung. Das Führen des Titels ist an die laufende fachwissenschaftliche Fortbildung gebunden.

Unsere Gutachten entsprechen vollständig den in dem BGH-Urteil von 2006 und dem BVG-Urteil von 2007 formulierten Anforderungen.

 

Hotline

Hotline

+49 7071-255180
Wir beraten Sie gerne

Anschrift

IHA
Institut für humangenetische Analytik

70567 Stuttgart, Zettachring 4
Tel:  +49 - 711 - 96899120
72012 Tübingen, Postfach 2226
Tel:  +49 - 7071 - 255 180
Fax: +49 - 7071 - 255 182
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!